Donnerstag, 18. September 2014

Wohngeld bzw. Miet- und Lastenzuschuss

Wohngeld bzw. Miet- und Lastenzuschuss

Wohngeld ist kein Almosen des Staates - auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Allerdings wird Wohngeld nur auf Antrag bewilligt und das Datum des Antrages ist entscheidend für den Bewilligungszeitraum. Vielen Bürgern sind aber trotz umfangreicher Aufklärungsmaßnahmen die Zusammenhänge noch nicht klar und mancher scheut auch den Gang zum Amt.

Kurze allgemein verständliche Informationen, gepaart mit der Möglichkeit, den eigenen Anspruch vorab zu ermitteln, soll helfen, das Informationsdefizit weiter abzubauen und die Scheu vor einer Antragstellung zu verringern.
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate geleistet. Danach muss für allgemeines Wohngeld ein neuer Antrag gestellt werden.

Alle folgenden Nachweise sind dem Antrag von Miet- und Lastenzuschuss beizufügen:
· Einkommensnachweise, Bescheide über Leistungen nach Par. 1 WoGG Abs. 2
· Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld,
· erhöhte Werbungskosten sind laut Steuerbescheid nachzuweisen,
· aktuelle Rentenbescheide,
· Bescheide über Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (Arbeitslosengeld,
  Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld etc.),
· Nachweis über Krankengeld,
· letzter Steuerbescheid (für Selbständige/Gewerbetreibende).

In dem Wohngeldantrag sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert anzugeben, ohne
Rücksicht auf ihre Quelle und ohne Rücksicht darauf, ob sie steuerpflichtig sind oder nicht.
Auch einmalige Einnahmen sind anzugeben.

Sonstige Nachweise
· Ergänzende Erklärung für Azubis und Studenten,
· Immatrikulationsbescheinigung (Studenten),
· BAföG-Bescheid (Studenten),
· ergänzende Erklärung bei Mitbewohnern,
· Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums.

Nachweise für Einkommensfreibeträge/Familienfreibeträge
· Krankenversicherungsnachweis,
· Nachweis über Renten- oder Lebensversicherung,
· Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher
Unterhaltsverpflichtungen,
· Schwerbehindertenausweis (ggf. Nachweis über Pflegegeldzahlungen).

Bei ausländischen Mitbürgern ist ein Pass bzw. ein Nachweis über Aufenthaltsstatus
und -dauer vorzulegen.

Anträge bekommt man beim Bauamt, Abteilung Wohnungsförderung.


Die ausgefüllten Anträge und benötigten Nachweise werden beim zuständigen Bauamt eingereicht. 

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