Wohnberechtigungsschein (WBS)
Eine
Sozialwohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen
Wohnberechtigungsschein verfügt. Dieser gilt für ein Jahr und enthält Angaben
über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden
darf.
Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins ist
abhängig von der Höhe Ihres Einkommens.
Voraussetzungen
Die
nachfolgende Tabelle stellt beispielhaft dar, wie hoch das
Jahresbruttoeinkommen sein darf. Dabei wird unterstellt, dass nur ein
Haushaltsangehöriger verdient und hiervon Steuern sowie Kranken- und
Rentenversicherungsbeiträge zahlt.
Haushaltsgröße
Maximaler
Bruttoverdienst
Maximale
Wohnungsgröße
1
Person 28.287 EUR 50 qm
2
Personen 39.954 EUR 2 Wohnräume oder 65 qm
3
Personen (1 Kind) 42.409 EUR 3 Wohnräume oder 80 qm
4
Personen (2 Kinder) 50.924 EUR 4 Wohnräume oder 95 qm
5
Personen (3 Kinder) 59.439 EUR 5 Wohnräume oder 110 qm
Erforderliche Unterlagen
Für
jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte
Einkommenserklärung einzureichen. Daneben können im Einzelfall für die
Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein (z.B. Schwerbehindertenausweis,
Nachweis über die Pflegebedürftigkeit, Schulbescheinigungen, gültige
Aufenthaltserlaubnis).
Wie können Sie die Dienstleistung
in Anspruch nehmen?
Sie
können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Die beauftragte Person muss sich bei
Vorsprache ausweisen und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht sowie Ihren
Ausweis vorlegen.
Quelle:
www.duesseldorf.de
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