Donnerstag, 18. September 2014

Wohnberechtigungsschein


Wohnberechtigungsschein (WBS)
Eine Sozialwohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Dieser gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.
 Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins ist abhängig von der Höhe Ihres Einkommens.


Voraussetzungen
Die nachfolgende Tabelle stellt beispielhaft dar, wie hoch das Jahresbruttoeinkommen sein darf. Dabei wird unterstellt, dass nur ein Haushaltsangehöriger verdient und hiervon Steuern sowie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge zahlt.
Haushaltsgröße
Maximaler Bruttoverdienst
Maximale Wohnungsgröße
1 Person 28.287 EUR 50 qm
2 Personen 39.954 EUR 2 Wohnräume oder 65 qm
3 Personen (1 Kind) 42.409 EUR 3 Wohnräume oder 80 qm
4 Personen (2 Kinder) 50.924 EUR 4 Wohnräume oder 95 qm
5 Personen (3 Kinder) 59.439 EUR 5 Wohnräume oder 110 qm


Erforderliche Unterlagen

Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung einzureichen. Daneben können im Einzelfall für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein (z.B. Schwerbehindertenausweis, Nachweis über die Pflegebedürftigkeit, Schulbescheinigungen, gültige Aufenthaltserlaubnis).


Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
 Die beauftragte Person muss sich bei Vorsprache ausweisen und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht sowie Ihren Ausweis vorlegen.

Quelle: www.duesseldorf.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen