Das
Bildungs- und Teilhabepaket
Das „Bildungs-
und Teilhabepaket" hat das Ziel, Kinder und
Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen zu fördern und zu
unterstützen. Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen,
Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrtkosten und Lernförderung
ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht.
Ab
sofort können diese Kinder und Jugendlichen z. B. bei Ausflügen und
Ferienfreizeiten mitfahren, Sport- und Musikangebote nutzen,
bei Bedarf Nachhilfe bekommen oder am gemeinsamen
Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung, dem Hort oder
bei der Tagesmutter teilnehmen. Diese Informationen sollen Ihnen
zeigen, was alles möglich ist, wer die
Leistungen bekommen kann und wie Sie und Ihr Kind die
Förderung erhalten können.
Wer
kann die Leistungen erhalten?
Haben
Sie bzw. Ihre Kinder Anspruch auf
- SGB II-Leistungen
(Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
- SGB XII-Leistungen (Hilfe
zum Lebensunterhalt),
- Wohngeld nach dem
Wohngeldgesetz,
- Kinderzuschlag nach dem
Bundeskindergeldgesetz oder
- auf Leistungen nach
Asylbewerberleistungsgesetz?
Dann
haben Sie auch Anspruch auf die Leistungen des Bildungs- und
Teilhabepakets!
Welche
Leistungen gibt es?
Folgende
Bedarfe können bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine
Ausbildungsvergütung (Schülerinnen und Schüler) erhalten, grundsätzlich berücksichtigt
werden:
- Aufwendungen für Kita-Ausflüge sowie
für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für
Schülerinnen und Schüler
- Die von der
Kindertageseinrichtung oder der Schule bescheinigten Kosten können
übernommen werden; die Einhaltung der jeweils gültigen schulrechtlichen
Bestimmungen ist von der Schule zu bestätigen. Übernommen werden die
Kosten für die Fahrt, nicht jedoch für Taschengeld.
- Ausstattung mit
persönlichem Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
- Erstmals für das
Schuljahr 2011/2012 erhalten Schülerinnen und Schüler jeweils zum 1.
August 70,00 € und zum 1. Februar 30,00 €. Notwendige Anschaffungen für
Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, Sportkleidung und anderes
sollen dadurch erleichtert werden.
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und
Schüler
- Wenn die
Schülerbeförderungskosten für den Besuch der nächstgelegenen Schule des
gewählten Bildungsganges nicht oder nicht vollständig durch den
zuständigen Schulträger übernommen werden, besteht ggf. ein Anspruch auf
Zuschuss zu diesen Kosten durch das Jobcenter. Dem Antrag ist ein
Nachweis des jeweiligen Schulamtes beizufügen, aus welchen Gründen die
Kosten nicht vollständig getragen werden.
- Lernförderung für Schülerinnen und
Schüler
- Wenn die schulischen
Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben, können
Leistungen für eine ergänzende, erforderliche und angemessene
Lernförderung übernommen werden. Dem Antrag ist ein Nachweis der Schule
über die Notwendigkeit der Lernförderung beizufügen. Schulische Angebote
der Lernförderung sind vorrangig zu nutzen.
- Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche
Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler und für Kinder,
die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege
geleistet wird
- Wenn Schulen oder
Kindertageseinrichtungen ein gemeinschaftliches Mittagessen anbieten,
kann ein Zuschuss gewährt werden, um die entstehenden Mehraufwendungen auszugleichen.
Die Schülerinnen und Schüler müssen einen Eigenanteil in Höhe von 1,00 €
pro Mahlzeit zahlen. Kosten für Verpflegung, die am Kiosk oder in einem
Lebensmittelgeschäft erworben werden können (z.B. belegte Brötchen,
Schokoriegel), werden nicht bezuschusst.
Für
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden Bedarfe
für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben berücksichtigt.
Dies sind:
- Mitgliedsbeiträge in den
Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
- Unterricht in
künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare
angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung
- die Teilnahme an
Freizeiten
Kinder
und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten einen Gutschein im Wert von
10,00 € monatlich. Diese Gutscheine können eingelöst werden, um z.B.
Musikunterricht zu nehmen, den Mitgliedsbeitrag für Vereine zu zahlen oder an
Ferienfreizeiten teilzunehmen.
Wie
werden die Leistungen erbracht?
Die
Leistungen für den Schulbedarf und die Schülerbeförderung werden
als Geldleistungen erbracht.
Bei
den Aufwendungen für die Lernförderung erhalten Sie einen
Bewilligungsbescheid und der Leistungserbringer (z.B. Nachhilfelehrer) eine
Kostenübernahmeerklärung für das entsprechende Nachhilfeangebot.
Für alle
anderen Leistungen (Ausflüge und Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, Teilhabe
am sozialen und kulturellen Leben)erhalten Sie von Ihrem Jobcenter bei der
Stadt- oder Gemeindeverwaltung Gutscheine. Die Gutscheine können Sie beim
jeweiligen Leistungsanbieter (z.B. Sportverein, Kindertageseinrichtung, Schule)
abgeben. Der Anbieter rechnet den Gutschein dann mit dem Jobcenter ab.
Quelle:
www.jobcenter-kreis-steinfurt.de
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