Dienstag, 14. Oktober 2014

Förderung betrieblicher Umschulung

Förderung  betrieblicher Umschulung durch das jobcenter Kreis Steinfurt

Das jobcenter Kreis Steinfurt fördert betriebliche Umschulungen. Unternehmen und Gewerbebetreibende, die die Voraussetzung für die Durchführung einer Umschulung erfüllen, haben die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit der Arbeitsvermittlung der jobcenter Kreis Steinfurt, geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu akquirieren.

Das Verfahren
Nehmen Sie Kontakt mit der Arbeitsvermittlung auf. Diese wird sich Ihren Bedürfnissen entsprechend um eine  Vorauswahl geeigneter Bewerber/innen kümmern. Eine kurzfristige Terminierung eines ersten Bewerbungsgespräches wird koordiniert.

Die Auswahl an Bewerber/innen
Umschulungen können in nahezu allen Bereichen durchgeführt werden. Die Personalauswahl erfolgt in enger Abstimmung mit den Arbeitsvermittler/innen der Arbeitsvermittlung.

Welche Aufwendungen entstehen  Ihnen als Unternehmen/Betrieb?
Als Umschulungsbetrieb stellen Sie die Umschulung einschließlich alle außer- und/oder überbetrieblichen Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen sicher. Sie bereiten den/die Umschülerin auf die Abschlussprüfung vor. Im Rahmen der Umschulung besteht für alle Umschüler/innen grundsätzlich die Möglichkeit zur Teilnahme an der schulischen Ausbildung am Berufskolleg (duales System).

Wie wird der Lebensunterhalt der Umschüler/innen sichergestellt?
Die Umschüler/innen erhalten für die Dauer der Umschulung Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, d.h. der Lebensunterhalt wird durch das jobcenter Kreis Steinfurt sichergestellt.
Die Umschüler/innen erhalten in der Regel vom Arbeitsgeber /Umschulungsbetrieb keine Vergütung, Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung von 100€ mtl. Durch die Arbeitgeber/innen wird begrüßt.

Dauer der Umschulung
Umschulungen sind grundsätzlich in 2/3 der regulären Ausbildungszeit durchzuführen. Die Umschüler/innenbeginnen daher in der Regel im 2. Ausbildungsjahr, um die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Auch zweijährige Berufsausbildungen sind mit entsprechender Verkürzung als Umschulung möglich.

Unterstützung
Damit die lernspezifischen Anforderungen dennoch erfüllt werden, können verschiedene zusätzliche Hilfen angeboten werden – z.B. sogenannte umschulungsbegleitende Hilfen (ubH) bei zertifizierten Bildungsträgern. Die Kosten übernimmt das jobcenter.

Sonstige Leistungen
Umschüler/innen erhalten zusätzliche Leistungen vom jobcenter, z.B. Fahrtkosten, Aufwendungen für Lernmittel und Kinderbetreuungskosten, soweit erforderlich.

Welche Risiken tragen beide Seiten?
KEINE! Jeder kann nur gewinnen! Während der Probezeit besteht – wie in einem regulären Ausbildungsverhältnis – die sofortige Kündbarkeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen, anschließend gelten die tariflichen oder gesetzlichen Kündigungsbestimmungen.

Abschluss der Umschulung, wie geht’s weiter?
Nach der Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer besteht die Möglichkeit, den/die Umschüler/in in Ihrem Betrieb einzustellen. Es besteht keine Verpflichtung zur Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis.

Aber denken Sie daran: Sichern Sie sich langfristig Ihre Mitarbeiter/innen.- Der demografische Wandel wird nach und nach nahezu alle Branchen erreichen.

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