Förderung betrieblicher Umschulung durch das jobcenter
Kreis Steinfurt
Das
jobcenter Kreis Steinfurt fördert betriebliche Umschulungen. Unternehmen und
Gewerbebetreibende, die die Voraussetzung für die Durchführung einer Umschulung
erfüllen, haben die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit der Arbeitsvermittlung
der jobcenter Kreis Steinfurt, geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu
akquirieren.
Das Verfahren
Nehmen
Sie Kontakt mit der Arbeitsvermittlung auf. Diese wird sich Ihren Bedürfnissen
entsprechend um eine Vorauswahl
geeigneter Bewerber/innen kümmern. Eine kurzfristige Terminierung eines ersten
Bewerbungsgespräches wird koordiniert.
Die Auswahl an Bewerber/innen
Umschulungen
können in nahezu allen Bereichen durchgeführt werden. Die Personalauswahl
erfolgt in enger Abstimmung mit den Arbeitsvermittler/innen der
Arbeitsvermittlung.
Welche Aufwendungen
entstehen Ihnen als Unternehmen/Betrieb?
Als
Umschulungsbetrieb stellen Sie die Umschulung einschließlich alle außer-
und/oder überbetrieblichen Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen sicher. Sie
bereiten den/die Umschülerin auf die Abschlussprüfung vor. Im Rahmen der
Umschulung besteht für alle Umschüler/innen grundsätzlich die Möglichkeit zur
Teilnahme an der schulischen Ausbildung am Berufskolleg (duales System).
Wie wird der Lebensunterhalt der
Umschüler/innen sichergestellt?
Die Umschüler/innen
erhalten für die Dauer der Umschulung Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II,
d.h. der Lebensunterhalt wird durch das jobcenter Kreis Steinfurt
sichergestellt.
Die
Umschüler/innen erhalten in der Regel vom Arbeitsgeber /Umschulungsbetrieb keine
Vergütung, Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung von 100€ mtl. Durch die
Arbeitgeber/innen wird begrüßt.
Dauer der Umschulung
Umschulungen
sind grundsätzlich in 2/3 der regulären Ausbildungszeit durchzuführen. Die
Umschüler/innenbeginnen daher in der Regel im 2. Ausbildungsjahr, um die
gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Auch zweijährige Berufsausbildungen sind
mit entsprechender Verkürzung als Umschulung möglich.
Unterstützung
Damit
die lernspezifischen Anforderungen dennoch erfüllt werden, können verschiedene
zusätzliche Hilfen angeboten werden – z.B. sogenannte umschulungsbegleitende
Hilfen (ubH) bei zertifizierten Bildungsträgern. Die Kosten übernimmt das
jobcenter.
Sonstige Leistungen
Umschüler/innen
erhalten zusätzliche Leistungen vom jobcenter, z.B. Fahrtkosten, Aufwendungen
für Lernmittel und Kinderbetreuungskosten, soweit erforderlich.
Welche Risiken tragen beide
Seiten?
KEINE!
Jeder kann nur gewinnen! Während der Probezeit besteht – wie in einem regulären
Ausbildungsverhältnis – die sofortige Kündbarkeit von beiden Seiten ohne
Angabe von Gründen, anschließend gelten die tariflichen oder gesetzlichen Kündigungsbestimmungen.
Abschluss der Umschulung, wie geht’s
weiter?
Nach
der Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer besteht die Möglichkeit,
den/die Umschüler/in in Ihrem Betrieb einzustellen. Es besteht keine Verpflichtung
zur Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis.
Aber
denken Sie daran: Sichern Sie sich langfristig Ihre Mitarbeiter/innen.- Der
demografische Wandel wird nach und nach nahezu alle Branchen erreichen.
Quelle: www.jobcenter-kreis-steinfurt.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen